Chancenungleichheit konfessionsloser Arbeitnehmer als Diskriminierung aufdecken
Frau M. schließt im Jahr 2006 ihre Sozialwesen-Studium ab und begibt sich auf Stellensuche. Das zu dieser Zeit schon geringe Stellenangebot wird für die Konfessionslose zusätzlich eingeschränkt, da die meisten der Stellen Menschen mit Kirchenzugehörigkeit vorbehalten sind. Da es Frau M. nicht möglich ist, eine Anstellung zu bekommen, geht sie ins Ausland.
Auch als sich die Lage in Deutschland gebessert hat und sie zurückkehrt ist die Stellensuche weiterhin ein Problem, da immer noch ein recht hoher Prozentsatz der für eine qualifizierte Sozialarbeiterin interessanten Stellenausschreibungen an die Zugehörigkeit zu einer Kirche gebunden sind. „Aus dem Ausland bin ich nun eine klarere Trennung von Staat und Kirche gewohnt. Es ist für mich unverständlich, dass hierzulande so viele soziale Einrichtungen noch in kirchlicher Trägerschaft sind. Sicherlich ist das so aus Traditionen erwachsen, ich finde dass dieser Umstand trotzdem in einer modernen Gesellschaft in Frage gestellt werden muss. Die Kirchen können so einen unziemlichen Einfluss auf die soziale Klientel, auf die Arbeitnehmer und letzten Endes die Gesellschaft (durch den Eindruck, dass die soziale Arbeit aus Kirchensteuern bezahlt wird) ausüben. Es ist also ein guter Anfang, die Chancenungleichheit konfessionsloser Arbeitnehmer als Diskriminierung aufzudecken.“
Auf die Forderung nach Konfessionszugehörigkeit stößt Frau M. meist bei Stellenangeboten von betreuten Wohneinrichtungen und von Kindertagesstätten. Die Begründung für dieses Anforderung, die aber auch an Nachtbereitschafts- und Reinigungspersonal gestellt wird, lautet, dass man den Klienten ein christliches Umfeld gewähren will. Kollegen von Frau M., die im Bereich betreutes Wohnen für einen kirchlichen Träger arbeiten, berichteten ihr, dass nach ihrer Erfahrung die Bewohner dem christlichen Umfeld wenig Bedeutung zumessen, es ihnen unwichtig ist ob der Betreuer, die Betreuerin Mitglied der Kirche ist oder nicht.
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