Kirche klagt um lesbischer Mitarbeiterin während der Elternzeit kündigen zu können
Der Fall einer lesbischen Kindergärtnerin aus Augsburg
Die Leiterin eines katholischen Kindergartens im Landkreis Neu-Ulm bekommt ein, aus katholischer Sicht uneheliches, Kind. Nach Geburt des Kindes reicht die 39-Jährige nicht nur die Geburtsurkunde ihres Kindes, sondern auch eine Kopie der Bescheinigung über ihre eingetragene Partnerschaft ein, die sie einen Monat vor Geburt des Kindes eingegangen ist. Diese eingetragene Partnerschaft, die offen gelebte lesbische Beziehung, verstößt gegen die Loyalitätspflicht einer Dienstnehmenden der katholischen Kirche. Da sie sich im Mutterschutz befindet, muss das Gewerbeaufsichtsamt dieser Kündigung zustimmen, was es nicht tut, da aus Sicht des Amtes kein besonderer Grund vorliegt. Die katholische Diözese Augsburg (katholische Pfarrkirchenstiftung) verklagt daraufhin den Freistaat Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht weist am 19. Juni 2012 die Klage zurück. Dem Kündigungsschutz während der Elternzeit sei in diesem Fall mehr Bedeutung beizumessen als den kirchlichen Loyalitätsvorstellungen.
Am 8. Oktober 2012 wird durch die Medien bekannt, dass ein weiterer Gerichtstermin im Oktober kurzfristig abgesagt und ein Vergleich geschlossen wurde. Die Erzieherin stimmte der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zu, dafür erhielt sie eine Abfindung, die ihren 14 Jahren Tätigkeit entspricht. Anfragen zum Verfahren könne man wegen eines Stillschweigeabkommens nicht beantworten, so das Bistum. Diese Stillschweigeabkommen haben in den letzten Jahrzehnten eine öffentliche Diskussion über religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz immer wieder verhindert. Die Betroffenen sind meist gezwungen sich auf solche Abkommen einzulassen.
Zur gleichen Zeit wird bekannt, dass der LSVD vier weitere lesbische Frauen betreut, die von der katholischen Kirche unter Druck gesetzt werden. Von Ihnen wird verlangt, dass sie ihre Lebenspartnerschaften aufgeben und ihre Kinder als Alleinerziehende groß ziehen sollen, andernfalls droht ihnen die Kündigung.